Die Stadt Kaiserslautern hat wie bereits bei den letzten Ausgaben der Kerwe wieder eine Allgemeinverfügung herausgegeben, wonach der Konsum von Cannabis auf dem Gelände der Maikerwe verboten ist. Das Verbot gilt im Bereich des Messeplatzes während der Öffnungszeiten der Kerwe vom 29. Mai bis einschließlich zum 8. Juni in der Zeit von 13 bis 23 Uhr. Der genaue Gültigkeitsbereich ist der Bekanntmachung zu entnehmen, die im Amtsblatt vom 22. Mai sowie auf der Homepage der Stadt veröffentlicht ist. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot kann gemäß Verfügung eine Geldbuße in Höhe von bis zu 30.000 Euro fällig werden.
Der Kommunale Vollzugsdienst weist darüber hinaus darauf hin, dass qua Gesetz schon immer ein Waffenverbot besteht. Nach § 42 des deutschen Waffengesetzes (WaffG) ist das Mitführen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie Volksfesten, Sportveranstaltungen, Märkten, Konzerten oder Demos) generell verboten.
Allgemeinverfügung Cannabisverbot auf der Kerwe
—–
Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
#kaiserslautern #kaiserslauterngermany #Lautern #nachrichtenkl #Stadtverwaltungkl #StadtverwaltungKaiserslautern #pfalz #westpfalz #stadtkl